Prozess-/Organisationsberatung für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind vielfältig und umfangreich. Von der Gefährdungsbeurteilung über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bis hin zum demografischen Wandel im Unternehmen.

Kennen Sie das?

Viele rechtliche Herausforderungen und noch mehr Broschüren zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz und keine passt richtig zu dem Problem und/oder der betrieblichen Struktur.

Herausforderung 01

Wie soll die Gefährdungsbeurteilung/BEM konkret im Betrieb / Dienststelle durchgeführt werden?

Herausforderung 02

Gibt es neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bei den Maßnahmen, welche in der konkreten Arbeit und zu der gesamten Arbeitsorganisation passen?

Herausforderung 03

Wie kann wirklich nachhaltig und mit welcher betrieblichen Arbeitsschutzorganisation systemisch in der vorhandenen betriebliche Struktur gearbeitet werden?

Meine Leistungen

Beteiligungsorientierte betriebsorientierte Gefährdungsbeurteilung

Umfassende Gefährdungsbeurteilungen betreffen die technischen und auch die psycho-sozialen Gefährdungen der Arbeitsumwelt. Die psycho-sozialen Gefährdungen werden u.a. von den Berufsgenossenschaften / Gesetzgeber als wichtige Ursachen von Krankheiten und Arbeitsunfällen gesehen. Besonders durch den Wandel zur Digitalisierung kommen neue flexible Arbeitsformen und damit weitere Belastungen auf alle zu.

Die umfassende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten BGM und ein unverzichtbares Instrument im BEM. Sie dient der zielgenauen Prävention von Arbeitsunfällen und (chronischen) Erkrankungen im Betrieb.

Die Beratungen sind ausgerichtet nach dem ArbSchG:

  • an den Leitlinien der Arbeitsschutzbehörden (siehe unten) und Vorschriften der BGen und Unfallkassen,
  • gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, wie der DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung
  • und der DIN EN ISO 6385:2004-05: Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen.

Zur Gefährungsbeurteilung existieren viele arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Diese müssen an die genauen betrieblichen Bedingungen angepasst werden. Die Einführung bzw. Durchführung solcher Analysen sollten immer beteiligungsorientiert und systemisch erfolgen.

Beteiligungsorientiertes Ablaufverfahren der Gefährdungsbeurteilung

Checkliste aus der Leitlinie psychische Gefährdungsbeurteilung

Mehr lesen

eeineHomeoffice & mobile Arbeit und der (digitale) Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durch die Einführung von digitaler Arbeit verändern die neuen Arbeitsformen, z.B. Mobile Arbeit, Desk-Sharing oder flexible Office-Konzepte, die bisher bekannten sozialen Umgangsformen über neue Hard-/Software. Hier kommen andere Belastungsmomente auf alle zu. Ob Geschäftsleitung oder Interessensvertretung (Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, …), Führungskraft oder Beschäftigte – alle sind betroffen bei diesem Prozess.

Hier gibt es viele offene Fragen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu klären. Wie soll die Arbeitsschutzorganisation (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, …) digital gestaltet werden? Wie soll die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung aussehen? Wie wird Ausgrenzung z.B. bei Krankheit verhindert? Welche psychischen und technischen Belastungen bringt die Hard-/Software mit sich? u.v.m.

Durch die Einführung von digitaler Arbeit ändern sich für jede/n:

  • Arbeitsbelastungen (Arbeitsplatz/-zeitgestaltung)
  • Arbeitsplatzgestaltung (Softwaregestaltung und funktionierende Hardware)
  • Motivation und Leistungsfähigkeit
  • das soziale Betriebsklima.

Grundlage eines wirksamen, beteiligungsorientierten betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind die Durchführung einer technisch-physisch-psychisch-sozialen Gefährungsbeurteilung, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und eine betriebliche Gesundheitsförderung.

Wenn Sie neue Arbeitsformen planen und dabei in Ihrem Betrieb den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzprozess einführen oder verbessern, unterstützen wir Sie durch ein beteiligungsorientiertes systemisches Beratungsangebot.

Mehr lesen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das erklärte Ziel des BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX) – die Sicherung der Beschäftigung für den gesundheitlich beeinträchtigten Arbeitnehmer durch Prävention und der betrieblich möglichen Unterstützung – ist damit eine gesetzliche Aufgabe von Arbeitgebern und betrieblichen Interessensvertretungen.

Voraussetzung für ein wirksames BEM ist die Durchführung eines Gefährdungsbeurteilungsverfahrens, um krankmachende Faktoren der Arbeitsbedingungen und Lösungen auch mit den Betriebsärzt/innen und Rehabilitationsträgern herauszufinden.

In Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Akteur/innen soll ein Betriebliches Eingliederungsmanagement dazu beitragen,

  • die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
  • erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden,
  • eventuelle Gefährdungen des Arbeitverhältnisses zu beseitigen bzw. zu mindern (Link Gefährdungsbeurteilung)
  • und den Arbeitsplatz des/der Betroffenen zu erhalten. (BAG: Anspruch auf einen „leidensgerechter“ Arbeitsplatz)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist immer Bestandteil eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements für alle Beschäftigten.

Mehr lesen

sBetriebliches (psychisches) Notfallmanagement nach dem ArbSchG §10 und SGB VII – auch betrieblicher Pandemieplan

Das ArbSchG §10 und SGB VII verpflichtet den Arbeitgeber, die Gesundheit und das Leben seiner Beschäftigten zu schützen.

Für alle möglichen Abweichungen vom Normalbetrieb sollte es abgestimmte Notfallkonzepte geben, welche an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst sein sollten. Daher ist es wichtig, klare Notfallprozesse im Betrieb zu haben und diese auch zu üben.

  • Rechtliche Grundlagen nach §§ 3,5,10 ArbSchG zu geeigneten Maßnahmen
  • Besonders in Dienstleistungsberufen wie z.B. bei der Bahn, in den Postdiensten, Telekommunikationsbetrieben, Verkehrsbetrieben, Krankeneinrichtungen oder im öffentlichen Dienst gibt es nicht selten Drohungen, die bis zu tätlichen schweren Übergriffen (Amok / Überfall usw.) führen können. Die betroffenen Beschäftigten werden mit ihren Ängsten betrieblich häufig alleine gelassen. Welche der erlittenen psychischen Störungen (Angst, Traumata, Depressionen) eingetreten sind und welche schlimmstenfalls zu psychischen Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeit führen, bleibt vielfach ungeklärt, und oft werden die Vorfälle nicht als psychischer Arbeitsunfall erfasst.

Es geht hier besonders um:

  • psychologische Erstbetreuung
  • psychischer Arbeitsunfall nach SGB VII
  • Notfallpläne als Teil der Infrastruktur im Notfallmanagement
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmenpläne zu und nach dem Notfall (z.B. Betriebliche Pandemiepläne)
  • Übungen

Mehr lesen

Gestaltung des demographischen Wandels in Ihrem Betrieb

Die Gestaltung des demografischen Wandels in den Betrieben ist nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ein immer größer werdendes Problem, bei dem es nicht nur um die älteren Mitarbeitenden geht. Es sind alle Altersgruppen und Arbeitsbereiche betroffen, und viele Faktoren wie Arbeitsorganisation, Umgebungsbedingungen und Belastungen können eine Rolle spielen. Die Gestaltung des demografischen Wandels kann auch ein wichtiger Faktor bei der Personalplanung sein und die Attraktivität des Betriebes für Fachkräfte beeinflussen.

Unsere Beratungen sind ausgerichtet auf:

  • Altersstrukturanalyse
  • alterskritische Gefährdungsbeurteilung und
  • Qualifikationsbedarfsanalyse

Zur Beurteilung existieren verschiedene Instrumente, die unter neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entwickelt und praxisnah geprüft wurden. Diese Instrumente müssen, um wirksam zu sein, an die genauen betrieblichen Bedingungen angepasst werden. Die Einführung bzw. Durchführung solcher Konzepte sollte auch immer systemisch und beteiligungsorientiert erfolgen.

Mehr lesen

So unterstützen wir Sie bei der Einführung oder Optimierung

Um Sie bei der Einführung in Ihrer betrieblichen Organisation zu unterstützen, hat Thorsten Schäfer ein erprobtes Verfahren der Prozessberatung mit den Netzwerkpartner/innen entwickelt.

Für alle in Ihrer Organisation Verantwortlichen bieten wir zu Beginn eine Beratung an, in dem sie einen Einblick über die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Umsetzung gewinnen.

Im Rahmen der Zielklärung analysieren wir zur Vorbereitung der weiteren Schritte insbesondere die spezifischen betrieblichen Strukturen und Abläufe, die in das Veränderungsmanagement integriert werden können, und arbeiten einen passenden Beratungs-Workshop für Ihre Organisation aus.

Nach den Prinzipien der systemischen Beratung erarbeiten die Teilnehmenden die für ihre betriebliche Organisation in Frage kommende Struktur der Maßnahmen und legen die ablaufenden Prozesse fest. Am Ende des Beratungs-Workshops sollten damit die Grundzüge einer gemeinsamen Vereinbarung bzw. Dienst- oder Betriebsvereinbarung feststehen.

Mehr lesen

Ihr Prozessberater:
Thorsten Schäfer

  • Hochschulzertifikat Gesundheitspsychologie
  • Studium der Politikwissenschaften mit den Bereichen Recht, Soziologie und Volkswirtschaft
  • langjähriger Interessensvertreter mit Praxiserfahrungen
  • langjähriger Berater in Projekten
  • praxiserfahrender Prozessberater in Betrieben / Dienststellen und Einigungsstellenbeisitzer

Ich unterstütze Sie mit meinem Netzwerk beim Prozess der Einführung oder Optimierung aller Themen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement.

Mein Netzwerk

Najib Asgarzoei

(Rechtsanwalt für Arbeitsrecht mit speziellen Kenntnissen im Arbeitsschutzrecht)

Michael Gümbel

(Psychische Gefährdungsbeurteilung, Organisationsberatung Sujet / Hamburg)

Dr. Annett Schulze

(Kommunikationswissenschaftlerin zur Risikokommunikation)

Alexander Kühl

(Soziologe, Trainer zum Arbeitsbewältigungs-Coaching / Berlin)

Dr. Michael Gommel

(Humanbiologe, Organisationsethiker, systemischer Organisationsberater und Coach, Institut für systemische Medizin- und Organisationsethik / Berlin)

Annett Dittrich

(Arbeitspsychologin / Berlin)

Meike Schwark

(Diplom-Sozialökonomin und Diplom-Juristin Psychische Gefährdungsbeureilung, Schwark und Partner / Hamburg)

Britta Rafoth

(Diplom-Psychologin und systemische Beraterin und Coach -SG zertifiziert- / Frankfurt/M)

…weitere kompetente
Ansprechpartner_innen

Ablauf einer Zusammenarbeit

01 Schritt

Kostenlose Klärung zu den konkreten Problemen im Betrieb/Dienststelle und der Möglichkeiten der gemeinsamen, systemischen Bearbeitung der Maßnahmen mit Unterstützung, sowie die Erteilung eines Auftrages durch Kostenübernahme.

02 Schritt

Begleitung durch die gemeinsam besprochene Methode von Beratung online oder in Präzenz oder/und in einem Inhouse-Workshop mit allen besprochenen Akteur_innen im Betrieb/Dienststelle zur Erarbeitung der konkreten Maßnahmen und/oder einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung.

03 Schritt

Unterstützung und Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen und/oder Betriebs- oder Dienstvereinbarung.

Folgende Publikationen sind bisher von mir erschienen bzw. im Erscheinen:

Schäfer, T.; Schulze, A. (2018). „Chancen der digitalen Transformation im Betrieblichen Eingliederungsmanagement.“ In: Giesert, M. (Hg.): Betriebliches Eingliederungsmanagement 4.0. Hamburg: VSA Verlag. S. 25-39

Schäfer, T.; Schulze, A. (2017). „Beschäftigtenorientiertes BGM auf dem Weg zur Arbeit 4.0. Motivationen und Hemmnisse in der digitalisierten Arbeitswelt.“ In: Matusiewicz, D. (Hg.): Digitales Betriebliches Gesundheitsmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler Verlag. S. 593-618

Schäfer, T.; Schulze, A. (2015). „Krankheitsbedingter Arbeitsplatzverlust ohne Kündigung. Vom Umgang mit Erkrankten im Betrieblichen Eingliederungsmanagement.“ In: Kritische Justiz. 4/2015. S. 475-488.

Schäfer, Thorsten (2020). „Betriebliches Eingliederungsmanagement – neue rechtliche Entwicklungen und mögliche gute Praxis im Jahre 2019“ In: Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst. Tagungsband 33 des Freiburger Symposiums Arbeitsmedizin im Gesundheitsdienst. Edition FFAS, Freiburg, S. 38-46.

Schäfer, Thorsten (2020). „Vor dem nächsten Notfall planen – Pandemie“ In: Arbeitsrecht im Betrieb. 10/2020. S. 33-36.

Schäfer, T.; Wellmann, N. (2019). „Problemfeld Anerkennung Berufskrankheit – Unabhängige Beratungsstellen als kompetente Netzwerkpartner für alle Arbeitsschutzakteure“ In: Sicher ist Sicher. 12/2019. S. 605-607.

Schäfer, T.; Wellmann, N. (2019). „Hilfe und Unterstützung bei Berufskrankheiten“ In: Soziale Sicherheit 07/2019. S. 283-287

Schäfer, Thorsten (2018). „Besondere Vorsicht im Home-Office“ In: Der Personalrat. 02/2018. S. 13-15.

Schäfer, Thorsten (2017). „Arbeitsschutz auch digital“ In: Der Personalrat. 09/2017. S. 22-26.

Schäfer, T.; Schulze, A. (2016). „Prävention mit der Gefährdungsbeurteilung.“ In: Gute Arbeit. 2/2016. S. 13-16.

Schäfer, Thorsten/Eberhardt, Beate (2016). „Arbeitsplätze mit dem BEM sichern.“ In: Gute Arbeit. 5/2016. S. 36-39.

Schäfer, Thorsten (2016). „Gewaltprävention hat Vorrang“ In: Der Personalrat. 11/2016. S. 13-17.

Kontakt

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, egal ob per E-Mail, Telefon oder persönlich in meinem Büro.

Thorsten Schäfer
An der Falkenstraße 31
14656 Brieselang

=
Skip to content